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Unfassbarer Kompromiss

"Nach dem Widerspruch des Schlachthofs gegen den Bescheid kam es jetzt zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München. Da die Schlachter glaubwürdig darlegen konnten, dass sie alles tun, um den Tieren unnötige Leiden zu ersparen, ließ sich das Landratsamt auf einen Vergleich ein. Demnach verpflichtet sich der Schlachthof, eine Nachbetäubung oder Tötung von Schweinen vorzunehmen, sobald die Tiere nach der ersten Betäubung noch vier Atemzüge machen." Hier zum ganzen Artikel:


Na wenn die das glaubhaft darlegen, dann kann man natürlich über den Todeskampf hinweg sehen. Der selbe Schlachthof hatte schon 2016 massive Probleme bei der Betäubung.




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