SOKO Tierschutz begrüsst gerechte Strafe im Bad Grönenbach Prozess
In dem ersten großen Prozess um die von SOKO Tierschutz 2019 ins Rollen gebrachten Aufdeckungen auf Milchviehbetrieben im Allgäu ist ein wegweisendes Urteil gefallen: Zwei Jahre und 10 Monate Gefängnis für den einen Täter und zwei Jahre auf Bewährung für den zweiten Täter, sowie ein fünf Jahre langes generelles Tierhalteverbot.
Die Täter hatten zahlreiche Kühe und Kälber unter Schmerzen und Leiden zugrunde gehen lassen und auch direkt misshandelt.
"Das zeigt, dass die Justiz in Bayern Tierschutz ernst nimmt und Fälle öffentlich aufgearbeitet werden. Tierquälerei muss Gefängnis bedeuten. Hier am Landgericht Memmingen wurde Tierschutzgeschichte geschrieben", so SOKO Tierschutz-Sprecher Mülln.
Wegweisend waren auch die Einschätzungen der Staatsanwaltschaft. Wonach ganz klargestellt wurde, dass Leid und Niedergang von Tieren aus Unterlassen gleichwertig wie aktive Taten gelten und länger anhaltende Leiden auch bei kurzen Schmerzen gegeben sind. "Leiden sind bei Tieren als erheblich zu bewerten, wenn sie über geringe Schmerzen beim Menschen hinausgehen", erklärte der Staatsanwalt.
"Hier ging es um Leiden und Schmerzen, Niedergang und Siechtum, Alltag in vielen Milchviehbetrieben. Dass das jetzt endlich angemessen geahndet wird, ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und schafft endlich Abschreckung", erläutert Mülln.
Leider ist dieses Urteil noch eine Ausnahme. Im Rest der Bundesrepublik, speziell im Hort der Massentierhaltung in Niedersachsen, werden Tierschutzfälle immer noch massenhaft eingestellt, von der öffentlichen Aufarbeitung ausgeschlossen und mit lächerlichen Strafen geahndet.
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