Die kriminelle Vereinigung und der Profit mit kranken Rindern. Das erste Urteil vor Gericht: 5.000 Euro für Höllenqualen von mehreren Kühen. Schleifen und Quälen in den Anhänger, stundenlange Fahrt unter Schmerzen. Elektroschocks, Schläge, qualvoll mit der Seilwinde in den Tod geschleift. Dass der Fahrer der Viehtransport-Firma aus Jüterbog im Auftrag gehandelt hat, ist klar. Er hätte aber Widerstand leisten müssen. Dass er nun vorbestraft ist, ist ein richtiges Zeichen. Die Strafe aber deutlich zu niedrig. Was muss man eigentlich machen, um in Deutschland für Tierquälerei das Strafmaß im Gesetz auszuschöpfen? Entscheidend für das Ende dieser grausamen Tiertransporte, wie sie bis heute zu anderen, skrupellosen Landschlachtereien stattfinden, ist aber, ob sein Chef, der den Auftrag gab, sich auch vor Gericht verantworten muss und eine weit härtere Strafe erhält. Wenn nicht, dann sind die 5.000 Euro von Bad Iburg ein schlechter Witz und noch so markige Worte des Richters ändern nichts daran, dass die Viehhändler mit ihren Millionenumsätzen auf Kosten von zahllosen Tieren über solche Strafen lachen.
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